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FORUM 325027
Stammtisch
2011-02-06 | mb711
Re:Hat Til Schweiger Recht?
Hallo Ralph und alle anderen!
Es ist nicht richtig das der Europäische Gerichtshof beschlossen hat das Straftäter "nach ihrem von Richtern beschlossenem Aufenthalt in einer JVA oder Psychoklinik freigelassen werden müssen."
Ich bin strikt dagegen das nach Verbüßung eines Urteils eine Erneute Verurteilung auf Grund derselben Straftat ohne Verhandlung erfolgt.
Das hat nichts mehr mit Rechtstaat zu tun und sollte mal losgelöst vom Sexualdelikt gesehen werden.
Es wäre vergleichbar damit das dir die Fahrerlaubnis wegen zu schnell fahren für 4 Wochen entzogen wird und nach Ablauf der 4 Wochen gleich nochmal für 3 Monate.
Also sollte hier die Schelte nicht dem EuGh sondern den Staatsanwälten und Richtern gelten die bei der Verurteilung der Straftäter ihren Job nicht ordentlich gemacht haben.
Was mich seit Jahren stört, vor allem bei solchen Diskussionen, ist die Tatsache das unser Bestrafungssystem immer noch sehr auf Rache basiert.
Es hilft dem nächsten Opfer überhaupt nichts das der Täter hinterher bestraft wird.
Die meißten Täter werden so rechtzeitig auffällig das sie vor Begehung einer schweren Straftat aus dem Verkehr gezogen werden könnten.
Leider ist dieses Vorgehen nicht gewollt, wie auch hier in den Beiträgen zu lesen ist.
Lieber erst hinterher handeln, wenn es für das Opfer zu spät ist.
Noch etwas zum Schluß.
Nicht die Höhe der Strafe (Pranger, Kastration, Gefängnis usw.) wirkt abschreckend sondern die Möglichkeit erwischt zu werden.
Ein Ladendieb der jedes mal erwischt wird wenn er eine Packung Zigaretten klaut kommt garnicht erst dazu eine Tankstelle zu überfallen oder einer Oma die Handtasche zu stehlen.
Jemand der Kinder sexuell anziehend findet fängt auch erst langsam an und steigert sein Verhalten.
Wenn dieser Täter sofort erkannt und entsprechend behandelt wird können mehr Kinder gerettet werden als wenn derjeniger nach der Tat an den Pranger gestellt wird.
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