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FORUM 325249
Reisen und Stellplatzfragen
2011-06-05 | brawo
Re:Re:Maut in der Schweiz
Vielleicht gibt es ja hier im Forum Mitglieder mit WoMo über 3,5 to., die in der Schweiz auf einem Campingplatz urlauben. Es würde mich interessieren, wie die es handhaben. Michaels Bekannter «s.o.Nr.6» zahlt ja offenbar nicht.
=) Gruß
=) Peter


Hei Peter,

es geht ja nicht um die Handhabung, das zu wissen schützt mich ja im Falle eines Falles nicht vor Strafe.

Aber stell dir mal das Szenario vor, dass du Österreicher bist und nicht Bescheid weißt, wie das mit dem Überholverbot in Deutschland gehandhabt wird bzgl. Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t) und schreibst deswegen das Verkehrsministerium in Deutschland mit der Bitte um Klärung an. Und die teilen dir mit, dass ein Womo mit mehr als 3,5 t bei diesem Zeichen nicht überholen darf. Obwohl du diese Nachricht von einer deutschen Behörde erhalten hast, glaubst du denen einfach aus dem Grunde nicht, weil es in Österreich anders ist und teilst jetzt in einem Forum mit, dass du dich nicht an diese Mitteilung halten wirst und im Falle eines Falles klagen wirst.

So, und jetzt gehen wir wieder zur Schweiz, wo ebenfalls jemand die Auskunft von einer schweizer Behörde erhielt, dass für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz für ein Womo mit mehr als 3,5 t die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten bzw. jeder Aufenthaltstag im entsprechenden Formblatt einzutragen ist.

Jetzt musst du doch erst einmal auch davon ausgehen, dass dies eine rechtlich verbindliche Auskunft ist und du dich daran halten musst.
Bist du anderer Meinung, musst du klagen. Aber die Erfolgsaussichten sind in meinen Augen gleich Null.

Hier noch einmal die Frage des Womo-Besitzers und die Antwort der Behörde:

Wir verbringen unsere Sommerferien im Wohnwagen am Neuenburgersee. Müssen wir für das Wohnmobil lediglich für den Hin- und Rückreisetag die Strassenverkehrsabgabe entrichten oder für die gesamte Aufenthaltsdauer?

Die Antwort:

Ausländische PSVA-pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge für jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig. Dies gilt, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren.

Warum sollen Ausländer anders behandelt werden wie die Schweizer? Auch die Schweizer sind, wie es in der Antwort steht, für jeden Tag PSVA-pflichtig, sofern sie ein solches Fahrzeug besitzen.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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