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2011-05-29 | brawo
Re:Re:Griechenland - Opfer müssen hundert Euro Bearbeitungsgebühr für Strafanzeige bezahlen
=» Auch bei uns werden gerne Bagatell-Anzeigen ab gewimmelt und das sicher nicht immer zu Unrecht. Aber das in Griechenland, ich glaub es nicht.
=» Gruß Michael


Hallo,

beim Abwimmeln von Bagatellanzeigen, so wie Michael sich ausdrückt, wird es sich wohl um Straftaten handeln, bei denen Voraussetzung ist, dass Strafantrag gestellt wird. Bei dieser Art von Straftaten wie z.B. Beleidigung oder Sachbeschädigung, kann man sehr häufig davon ausgehen, dass diese Anzeige nach Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft von dort eingestellt wird.

Aus diesem Grund ist jede vorgenommene Arbeit in dieser Sache für die Katz und der Polizeibeamte handelt in meinen Augen vernünftig, wenn er den Anzeigeerstatter darauf hinweist und dieser dann u.U. von einer Anzeige absieht. Ich würde in solch einem Fall nicht von Abwimmeln sprechen, denn der Polizeibeamte hat Wichtigeres zu tun, als nur für die Ablage zu arbeiten.

Ansonsten ist der Polizeibeamte grundsätzlich verpflichtet, sofern eine Straftat vorliegt, diese Anzeige entgegenzunehmen und an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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