Diese Verkehrszeichenkombination «siehe Foto» befindet sich auf dem als Übernachtungsplatz eingetragenen Platz in Schierke.
Ist hier Parken (und damit auch Übernachten) für Womos nach 20 Uhr überhaupt erlaubt? Oder ist das Übernachten erlaubt, aber ohne Parkschein? Dürfen hier auch PKWs parken oder nur nachts? Es gibt bestimmt noch weitere Ideen, aber was ist gemeint?
Es gibt ja immer wieder Interpretationsprobleme, wenn mehrere Zusatzschilder kombiniert werden, weil offensichtlich nirgends eine verbindliche Auslegung festgeschrieben ist. Ich würde auf diesem Platz jedenfalls spätestens um 20 Uhr verschwinden. Tschüss, Gerd.