ich weiß nicht, was das ganze mit Sitzproblemen zu tun hat. Der Prozeß wegen Wandlung (Rückabwicklung) wurde ohne Beweisaufnahme beim Landgericht Oldenburg abgewimmelt. Derzeit wird die Berufungs beim OLG Oldenburg vorbereitet. Aus dieser Angelegenheit kann man nur lernen, 1) dass keine mündlichen oder telefonischen Beanstandungen nachweisbar sind 2) dass man nur zu wirklich vertrauenswürdigen Händlern gehen darf, 3) dass man von CARGLASS völlig die Hände lassen sollte. Während der Händler, also Caravanpark Spann-an, Eichstedt, in Osterrönfeld, nach Beauftragung von Carglass und vielen Versuchen, die Frontscheibe auch wasserdicht zu kriegen jetzt meint, es habe garkeine Beanstandung stattgefunden, ist bezeichnend. Aber es gibt glücklicherweise auch Schriftwechsel, der das in einem anderen Licht erscheinen läßt.