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2011-10-17 | saarlorluz
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Servus Cornelius,
… genau so isses! Durch Add. der gen. max. Achslasten müsste folglich im Gesamtgewicht ein Eintrag bis zu 3,65to. möglich sein. Jedoch will ich i. d. Papieren „nur“ 3,5 to. festschreiben lassen; damit darf unser Junior das WOMO auch - gem. neuem FS - legitim fahren.
Der sog. erweiterte Zuladungsbereich ist ja dann durch die 5% Toleranz (oder „Ermessensspielraum“ s. Beitrag Dieter) vollständig gedeckt und optional nutzbar. Ist somit eine blitzsaubere elegante Lösung ohne grobe formale Gesetzesverstöße zu begehen.
Dass mein WOMO mit nur 3400kg eingetragen ist weiß der Geier - ist rational nicht nachvollziehbar.
Das Leergewicht ist mit 2840kg eingetr. Jedoch sind die gen. nachträglichen Zusatzaufbauten u. a. elektr. Trittstufe. E-Herd desweiteren Gasflasche(n), Wasservorrat, E-Kabel (Verlängerung) und und …
i. d. Summe mächtig viel und nicht zu vergessen mich (Fahrer) und Ehefrau (logisch)… da wird das dann grenzwertig ;-))
Fazit: Eintrag von 3400kg auf 3500kg höchstamtlich m. Dienstsiegel .
Ungeachtet dessen werde ich das WOMO mal reisefertig beim Baustoffhändler Achsweise auf die Waage fahren um auch hier auf der sicheren Seite zu sein.
Ist damit die Sorgfaltspflicht erfüllt oder habe ich noch was übersehen?

Grüße an alle
Dietmar


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