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2011-10-19 | skorni
Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Moin,
es ist sicher so wie beim normalen Führerschein. Ich kann nicht mit der Erlaubnis nur der Klasse B ein Motorrad (A1)oder einen LKW (CE) fahren. Dies wäre Teilnahme am Strassnverkehr ohne gültige Fahrerlaubnis. Ergo kann es für die Klasse C1E (für Wohnmobile über 3,5 t), die es für den alten Führerschein der Klasse 3 gibt, nicht anders sein. Es bleibt führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis.

Allerdings bleibt spannend, wie ein Gericht urteilen würden, wenn die Überschreitung durch Überladung nur bis 3.650 kg erfolgt und fahrlässig verursacht worden ist.

HG

Skorni
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