Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallöchen,
Fakt ist:
1. Der Führerschein berechtigt zum Führen von KFZ bis 3,5 t. also ist hier schon mal kein rechtlich zu ahndender Verstoß. Ergo auch kein Fahren ohne ( bzw. gültigen ) Führerschein.
2. Die Überladung: In Deutschland bis ca. 5% ( Ermessensspielraum ) wird toleriert und verwarnt, also bis ca. Gesamtgewicht 3,675 t. meist OHNE Konsequenzen. Bei Überschreitung des Gesamtgewichtes um mehr als 5% gelten gestaffelte Bussgelder bzw. Anzeige evtl. mit Punkten in Flensburg.
BEACHTEN SOLLTE MAN ABER: Gesamtgewicht kann 3,5 t. sein, aber durch falsche Beladung die zulässigen Achslasten überschritten sein!!! Also auch Achslasten beachten!!!!
Es grüs!sen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE