Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Der "neue" Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit "zulässigen" Gewicht von bis zu 3,5 t. Wenn ein entsprechendes Fahrzeug ein "tatsächliches" Gewicht über 3,5 t hat, so bleibt es dennoch ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gewicht von 3,5 t. Also kann es sich nicht um das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis handeln, sondern "nur" um eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladen. Bei einem Unfall könnte aber eine Versicherung auf die Idee kommen, daß es sich um ein grob-fahrlässiges Verhalten handelt, wenn man nicht mit der gebotenen Sorgfalt das Gewicht kontrolliert. Also droht zumindest in der Kasko-Versicherung die Leistungsverweigerung. Tschüss, Gerd