Re:Fahrer m. Führerschein bis 3,5t. fährt „überladenes WOMO“ - rechtliche Situation?
Hallo Birgit,
ein 3,5 t - der aufgelastet ist ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist und bleibt ein um 350 kg ÜBERLADENER 3,5 t. - Bedenken muss man, dass bei einer Erhöhung des zul. GG in den meisten Fällen KEINE technische Veränderung am Fahrzeug ( Zusatzfedern o.ä. ) durchgeführt wird, sondern der Hersteller lediglich ( mit sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung )bescheinigt, dass das Fahrzeug auf Grund der Bauart auch mit dem höheren GG klar kommt.
Nur eine Änderung ( durch Eintrag ) der Fahrzeugpapiere macht aus einem 3,5 t einen 3,85 t.
Ohne Eintragung ist auf jeden Fall ( da 10% Überschreitung ) das Fahrzeug überladen, und im Falle einer Kontrolle droht auf jeden Fall ein Bussgeld.
Sollte es NACHWEISLICH auf Grund der Überladung zu einem Unfall kommen, wird sich wohl jede Versicherung weigern, den Schaden zu begleichen.
Es grüs!sen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE