natürlich leben wir in einem Rechtsstaat, aber wie in manchen schwerwiegenderen Fällen auch zeigt es sich, dass Täterschutz häufig vor Opferschutz geht. In dem Artikel sagt dieser schweizer Rechtsprofessor, es handele sich um Nötigung, weil man die Personen zwingt, "etwas zu tun, was sie sonst nicht tun würden". Klar, ein Dieb gibt das Diebesgut selten freiwillig zurück. Wenn man ihn also dazu zwingt, nötigt man diesen armen Menschen. Außerdem hat man ja noch seine Privat- und Intimsphäre verletzt, weil die am Diebesgut angebrachte Kamera die Diebe aufgenommen hat und man diese Bilder veröffentlichen könnte. Laut Gästebuch auf der Website des Bestohlenen hat bereits jemand Anzeige gegen ihn (das Opfer) erstattet. Da kann ich nur fassungslos den Kopf schütteln.