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2011-11-19 | pablo
Anbauten an Wohnmobilen.
Müssen Anbauten an Wohnmobilen in den Papieren eingetragen werden?

Eine angeschraubte Leiter z.B. ist nicht eintragungspflichtig, zählt
als Ladung.
Ebenfalls nicht eintragungspflichtig ist der Anbau eines Fahrradträgers.
Zählt ebenfalls als Ladung.
Es gibt also keine Probleme mit dem TÜV bzw. der Polizei.
Anders verhält es sich aber bei anderen Felgen, Reifen, Schein-
werfern, sog. " Kuhfängern ", Anhängerkupplung u.a. mehr.


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