soweit mir bekannt, werden Wohnmobile im Kfz-Schein als Sonderfahrzeuge ausgewiesen! =) Bei meinem Fahrzeug ist das der Fall! =»
Wohnmobile fallen in die Klasse M 1, in der auch Pkw sind. Habe gerade noch einmal nachgeschaut, hier die Verordnung, Buchstabe E, aus der ich zitiere:
Die Vorschrift ermöglicht es, künftig zwei Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen zuzulassen. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Wechselkennzeichen können für Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz «Klasse M1», Krafträder, vierrädrige Leichkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW « Fahrzeuge der Klasse L» sowie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse «Klasse O1».