Dass auf der Plattform Mega upload Urheberrechte verletzt wurden steht außer Zweifel.
=» antonius
Hallo antonius,
da bin ich mir gar nicht so sicher, wenn ich diesen Artikel lese. Da heißt es u.a.
Der Anwalt dürfte aber genügend Ansatzpunkte für eine Verteidigung finden, denn das System von Megaupload basierte auf der Idee, das Risiko für die Urheberrechtsverletzungen auszulagern. Megaupload stellt die Infrastruktur, um Musik oder Filme hochzuladen. Das ist aber nur illegal, wenn diese nicht als Privatkopie genutzt werden.
Die hochgeladenen Dateien können von Nutzern nur dann heruntergeladen werden, wenn sie die den Link zu genau dieser Seite kennen. Für diese Links gibt es wiederum Suchmaschinen-Seiten, auf welchen Nutzer wie im Katalog stöbern können. Erst von dort führen die Links dann zu Megaupload. Anwalt Bennett dürfte also argumentierten, dass seine Mandanten mit der Verbreitung nichts zu tun hatten, sondern sich die Uploader und die Suchmaschinen-Seiten strafbar gemacht haben.