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2012-01-23 | garibaldi
Re:Vorfahrt im Kreisverkehr - Frankreich -
Ich glaube, in einem Punkt haben Wolf und Heinz aneinander vorbei argumentiert. Sie haben gewissermaßen beide recht. Es ist nämlich so, dass in Deutschland nur dann im Kreisverkehr rechts vor links gilt, wenn gar keine Beschilderung vorhanden ist, steht jedoch das Zeichen 215 (Kreisverkehr) da, gilt Vorfahrt im Kreisel. In Frankreich ist das anders. Da gilt rechts vor links auch dann, wenn das Kreisverkehrsschild (entspr. dem deutschen Zeichen 215) vorhanden ist, außer es ist durch das zusätzliche Schild (Vouz n´avez pas ...) anders geregelt. Nur deswegen steht ja dieses Zusatzschild (fast) überall.

Schönen Gruss
Cornelius

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