die von dir zitierten Fundstellen scheinen überholt zu sein. Schau´ doch mal hier unter "Besondere Bestimmungen". Zitat: Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, haben - so weit nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist - grundsätzlich Vorfahrt. In den meisten Fällen wird jedoch den sich im Kreis befindlichen Fahrzeugen die Vorfahrt gewährt und zwar durch ein entsprechendes Schild.