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2012-01-22 | brawo
Re:Re:Re:Re:Vorfahrt im Kreisverkehr - Frankreich -

=) =) Und das stimmt nicht, Vorfahrt in Frankreich hat in der Regel derjenige, der sich im Kreisverkehr befindet.
=» =»

=)
=)
=) Hallo Wolf,
=)
=» diese Aussage stimmt nur dann, wenn der Grundsatz "rechts-vor-links" nicht durch ein Verkehrszeichen aufgehoben ist.
=» Dies ist z.B. in Paris an der Champs Elysees bei der Einfahrt in den Keisverkehr am Triumpfbogen der Fall. Dort befindet sich kein Verkehrszeichen. Also haben die Fahzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren, Vorfahrt. Fahrzeuge im Kreisverkehr müssen dort warten!. Kann man sich in Google Streetview sehr schön ansehen.
=)
=) Es ist allerdings richtig, dass -wie Corinna bereits geschrieben hat- die Vorfahrt der in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge meist durch ein Verkehrszeichen (Vous n´avez pas la priorite) aufgehoben ist. Gibts keine Verkehrszeichen, hat der einfahrende Verkehr -wie Heinz es geschrieben hat- Vorfahrt (siehe Paris).
=)
=) Gruß
=) Peter


Okay, lieber Peter, da gehe ich bzgl. der Aussage von Heinz mit dir nicht konform.

Denn er schreibt, Im Gegensatz zu Deutschland hat in Frankreich derjenige,

der in den Kreisverkehr einfährt !!! Vorfahrt.
und das sagt mit ganz klar, dass er damit zum Ausdruck bringen will, dass es in Frankreich anders als in Deutschland geregelt ist. Aber sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ist es in der Regel so, dass das Befahren des Kreisverkehrs durch Verkehrszeichen geregelt ist. Gibt es keine Verkehrszeichen, dann gilt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich die Rechts-vor-links-Regel und das ist in beiden Ländern extrem selten, wie bei deinem Beispiel Paris.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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