da passt ja die Gesetzesiniative des Justizministers von Brandenburg Volkmar Schöneburg (Linke).
Er will, dass auch zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter, also in der Regel Schwerstverbrecher wie Mörder und Vergewaltiger, bereits nach fünf Jahren die Möglichkeit erhalten frei zu kommen.
Begründung ist die Fürsorge für die Strafgefangenen und der Verfassungsauftrag zur Resozialisierung und wieder Eingliederung.
Wie ist das eigentlich mit den Opfern? Wie ist das eigentlich mit dem Schutz der Bevölkerung?