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Reisen und Stellplatzfragen
2012-08-10 | norefe
Re:Alkotester in Frankreich
Moin Moin,

ich hatte das gleiche Problem mit dem Alko-Testern.
Es gab die Dinger nicht zu kaufen und ich war es leid mich mitleidig vom
Verkaufpersonal in den Apotheken, Tankstellen und Supermärkten ständig abweisen zu lassen.
Ich hab mich schon über diese Verfahrensweise, Sinn oder Unsinn der Maßnahme mal nicht hinterfragt, richtig geärgert.
Ich denke und dachte - Gesetz ist Gesetz. Man sollte sich, zumal als Gast, daran halten - setzt aber voraus, das der Gesetzgeber auch die Voraussetzungen schafft - dazu ist er in der Pflicht.
Daher habe ich, als ich zurück war, den Botschafter der Rep. Frankreich dazu angeschrieben und folgende Antwort erhalten.


..........
ab dem 1. Juli 2012 (Rechtsverordnung Nr. 2012-280 vom 28.Februar 2012) ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs in der Tat verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm.

Das Alkoholmessgerät, auch Alkoholtest genannt, gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an. Ein Fahrverbot besteht ab einem Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l. Der Alkoholtest muss den vom Hersteller vorgesehenen Gültigkeitsbedingungen, insbesondere dem Verfallsdatum, entsprechen und wird mit einer Kennzeichnung des Herstellers versehen, mit der seine Echtheit bestätigt wird. Der Halter eines Fahrzeugs, das in einer zugelassenen Werkstatt mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet wurde, muss nicht zusätzlich ein Alkoholmessgerät mitführen.

Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von € 11,00 verhängt, das an Ort und Stelle zu zahlen ist.

Mit dieser und anderen Maßnahmen nimmt die Regierung den Kampf gegen die hohen Opferzahlen von Verkehrsunfällen auf und setzt dabei auf freiwillige Selbsttests sowie den eventuellen Verzicht auf das Autofahren.

Da der Alkoholtest Teil der Straßenverkehrsordnung (Code de la route) ist, gilt diese Regelung auch für ausländische Fahrzeughalter/innen, Kraftfahrer, die ihren Urlaub in Frankreich verbringen wollen oder sich auf der Durchreise befinden. Die Tests sind für einen geringen Preis im Handel (z.B. an Tankstellen/Apotheken) erhältlich und müssen der französischen Norm entsprechen (am Kennzeichen *NF* erkennbar) .

Uns sind aber momentane Lieferschwierigkeiten in Frankreich bestens bekannt, sodaß vor November niemand mit Bußgeldern oder ähnlichem rechnen muß.

Diese Maßnahme erfolgt erst ab 1. November und bis dahin besteht absolut kein Grund auf einen Frankreichurlaub zu verzichten.

Wir wünschen gute Reise!

Mit freundlichen Grüßen

Polizeiabteilung

Französische Botschaft Berlin




Grus!s aus dem Teltow Fläming
Norbert
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