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2012-09-22 | basi1510
Re:Wohnmobil und Behinderung: Parken auf Behindertenparkplätzen
Hallo Speidergutt,

Du brauchst doch nur den Strafzettel über 10€ nicht bezahlen und Widerspruch einlegen. Entweder stellt die Bußgeldstelle das Verfahren ein oder es geht in die nächste Runde, da entscheidet dann ein Richter. Wenn der nicht so entscheidet wie Du Dich im Recht fühlst, kannst Du Dich dann durch die Instanzen klagen, wenn nötig bis zum europäischen Gerichtshof. Vorausgesetzt natürlich, Du hast eine Rechtsschutzversicherung die hinter Dir steht und Chancen für einen Prozessgewinn sieht, oder Du hast selbst das nötige Kleingeld für einen renomierten Anwalt.

meint basi1510

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