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Stammtisch
2012-11-09 | dschaps
Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Praxisgebühr

=) Das ist doch gerade das Problem, dass das Ganze komplett undurchsichtig ist. Nur mal als Beispiel: Hat der Arzt ein Röntgengerät, kann er für mich die Röntgenpauschale abrechnen, ohne dass er mich überhaupt geröntgt hat. Oder etwa nicht? Ich kann´s nicht kontrollieren, die Kasse kann´s nicht kontrollieren. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass der Arzt letztlich überhaupt keinen Einfluss auf sein Einkommen hat, außer er trickst (s.o.) oder er nimmt mehr Patienten auf. Dafür wird er bestraft, wenn er zu viel verschreibt. Das ist alles ein einziger gigantischer Irrsinn.
=)
=) Aber mal zu diesen Pauschalen: Der Arzt bekommt pro Patient die Ordinationsgebühr einmal. Für welchen Zeitraum? Das gleiche mit den 50 ct. Laborpauschale. Das ist doch ein Witz! Und trotzdem ist Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Was ist, wenn ein chronischer Patient sich im Quartal nur ein- oder zweimal ein Rezept für die Dauermedikation holt, da kann der Arzt doch theoretisch alle Pauschalen für diesen Patienten abrechnen, auch wenn er faktisch in diesem Fall gar nichts gemacht hat außer der Unterschrift auf den Rezepten. Nicht dass ich den Ärzten im Allgemeinen was unterstellen will, es geht nur darum, dass man eben keine Kontrollmöglichkeit hat.
=)
=) Und was ist mit den ungleichen Einkommen der Ärzte? Woher kommt denn das?


Selbstverständlich kann der Orthopäde die Röntgenleistung nur dann abrechnen,wenn er auch eine Röntgenleistung erbracht hat.
Kontrolliert wird das bei Auffälligkeiten und per Zufallsauswahl.Etwa 20 % der Abrechnungen werden pro Quartal per Zufallsauswahl kontrolliert,also bist du als Arzt statistisch alle 5 Quartale drann.
Der Arzt bekommt die Ordinationsgebühr und die anderen Pauschalen selbstverständlic 1 mal pro Quartal!!
Wenn der Patient sich nur ein oder zwei mal ein Rezept rausholt,kann der Arzt keine Ordinationsgebühr abrechnen,deshalb wird er sicherlich darauf achten,daß er den Patienten auch nmindestens 1 mal Por Quartal ´sieht`.
Die Punkte,nach denen der Arzt bezahlt wird,gelten nur bis zur Höhe der Ordinationsgebühr,dann ist Schluss.Mit der Ordinationsgebühr ist praktisch immer die Höchstpunktzahl erreicht.
Meine Aussage lieber Antonis,es sei egal wie oft der Arzt den Patienen sieht sei falsch,ist nicht falsch.Wenn der Arzt den Patienten einmal sieht und die Ordinationsgebühr abrechnet,ist der Punktestand bereits erfüllt!!
Der Arzt rechnet tatsächlich nicht direkt mit der Kasse ab,sondern mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
Die KV bekommt je nach Versichertenzahl eine Pauschale(für Mitglieder und Rentner unterschiedlich,da Rentner häufiger krank sind und einen höheren Behandlungsaufwand erfordern), die nicht abhängig ist von den konkret aufgetretenen Behandlungsfällen,sondern wie gesagt von der Versichertentzahl.
Das ist auch der Grund,warum die Ärzte immer schimpfen,sie müssten das Morbiditätsrisiko tragen.(Wenn irgendeine Epidemie auftritt und besonders viele Kranke behandelt werden mussten,bekommen die Ärzte nicht automatisch mehr Geld von den Kassen,pro Arzt und Patient gibt´s dann halt weniger).
Die KV verteilt das von den Kassen erhaltene Geld unter den einzelnen Fachgruppen.Da in den Vertreter-Versammlungen die Fachärzte immer gegenüber den Hausärzten die Mehrheit haben,kam für die Hausärzte immer weniger heraus,bis der Gesetzgeber!! dann getrennte ´Töpfe´für Haus- und Fachärzte einführte.Gerade jetzt wurde ein neuer eigener Topf eingeführt aus dem Facharzttopf,und zwar für die Psychtherapueten.
Antonis,wenn die KV die Plausibilität der Abrechnungen in den Prüfungsausschüssen und Beschwerdeausschüssen prüft,sind die Kassenvertreter immer dabei,denn die Ausschüsse sind stets paritätisch mit Ärzte- und Kassenvertretern besetzt,wobei der Vorsitz des Ausschusses jährlich zwischen Ärzte- und Kassenvertertern wechselt.
Trotzdem kann die Kasse danach auch Abrechnungen von einzelnen Ärzten anfordern und bekommt dann die entsprecheden Unterlagen zugeschickt.
Dies alles gilt natürlich nur für Kassenpatienten.
Antonis,ich will den Arzt Deine Frau nicht in Schutz nehemn,aberdaß der Arzt bei Deiner Frau immer erschwerte Bedingungen abrechnet hängt vielleicht damit zusammen,daß die Sätze der privaten Gebührenordnung (GOÄ) seit mehr als 20 Jahren nicht erhöht worden sind und der Arzt nur bei erschwerten Bedingungen oder erhöhtem Aufwand den Höchstssatz (2,3 fach)für persönliche Leistungen abrechnen kann.

Gruß
dschaps
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