Folgerichtig müssten Hartz IV Empfänger dann sowohl Rechner als auch Internetzugang gestellt bekommen wenn dieses Equipment so essentiell zu sein scheint, wie beispielsweise ein Herd, Kühlschrank etc. =) =) Oder wie seht ihr das? =»
Nee, das kann man aus diesem Urteil auf gar keinen Fall herauslesen. Hier im Urteil geht es ja um jemanden, der schon einen Anschluss hatte und aufgrund von Fehlern beim Provider für einen längeren Zeitraum keinen Internetzugang mehr hatte.