Natürlich bleibt Erpresung ein Verbrechen. Da diese aber im vorliegenden Fall recht originell aufgezogen wurde (Krümmelmonsterfoto), zudem keine persönliche Bereicherung vorliegt, sonern soziale Zwecke bedient werden sollen, denke ich, darf in diesem Fall auch einfach mal gelacht werden!
Was die Bestrafung der Täter angeht, sofern man sie überhaupt entdecken wird, so steht eine Bestrafung natürlich ausser Frage.