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2013-06-08 | brawo
Re:Re:StVO
Hallo ihr beiden,

Hallo Sally,
=)
=) Das heist: Überholverbot fûr LKW ab 7,5 to in der Zeit von 6.00 - 19.00 . In der restlichen Zeit dûrfen diese Fahrzeuge dann auch überholen .
=)
=) Schônen Gruß
=» Frank


sowohl die Frage als auch die Antwort sind nicht ganz richtig, denn es gibt kein Überholverbotszeichen für Lkw, sondern nur für Kraftfahrzeuge und somit dürfen alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t hier in der Zeit von 06.00 - 19.00 Uhr nicht überholen und das Zeichen gilt somit auch für Wohnmobile, die mehr als 7,5 t zGG haben.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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