Sally/Klaus meint sicher das Zeichen 277, offiziell
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
umgangssprachlich aber "LKW-Überholverbot" genannt.