Schließe mich voll an, das ist Sondernutzung, was allerdings meines Wissens in den verschiedenen Ländern gesetzlich unterschiedlich geregelt ist.
Und wenn der Bordstein einen Bürgersteig abgrenzt, was die Regel sein dürfte, dann ist dies genau genommen ein Parken auf Bürgersteig und dies ist in der Regel nicht erlaubt.