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2013-11-27 | autofahrer
Re:Womo-Überwinterung am Straßenrand.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es die 2,8 t Grenze nicht mehr. Sie ist durch 3,5 t ersetzt worden.
D. h. alles unter 3,5 t gilt als PKW und kann auch wie ein PKW geparkt werden.
Auf Keile und Stützen würde ich allerdings verzichten.
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