Nach meinem Kenntnisstand gibt es die 2,8 t Grenze nicht mehr. Sie ist durch 3,5 t ersetzt worden.
Nein, nicht überall. Siehe Zeichen 315: Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken.