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2014-04-28 | antonis
Re:DASHCAMS sollen unzulässig sein!!!!
Auch in Österreich besteht das Problem, zwischen einer Action-Kamera und einer Dash-Cam...

Wobei ebenfalls bei einer "erlaubten" Action-Kamera z.B.GoPro etc. die auf einem z.B. Motorrad installiert ist, die gleichen Aufnahmen wie bei einer Dash-Kamera möglich sind. Beide werden wohl in Österreich nicht als Beweismittel im Falle eines Unfalles mit Kfz zulässig sein...

Der Gesetzgeber kennt da den "feinen" Unterschied... da ja eine Action-Cam nur die "Äckschen" aufnimmt, die Dash-Cam aber zur Überwachung des Verkehrsraumes dient... Daher muss man ja nur den Grauen Sheriffs in Österreich, die "Äckschen" plausibel erklären, aber kann damit keinen rechtlichen Beweis ableiten.
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