Auch in Österreich besteht das Problem, zwischen einer Action-Kamera und einer Dash-Cam...
Wobei ebenfalls bei einer "erlaubten" Action-Kamera z.B.GoPro etc. die auf einem z.B. Motorrad installiert ist, die gleichen Aufnahmen wie bei einer Dash-Kamera möglich sind. Beide werden wohl in Österreich nicht als Beweismittel im Falle eines Unfalles mit Kfz zulässig sein...
Der Gesetzgeber kennt da den "feinen" Unterschied... da ja eine Action-Cam nur die "Äckschen" aufnimmt, die Dash-Cam aber zur Überwachung des Verkehrsraumes dient... Daher muss man ja nur den Grauen Sheriffs in Österreich, die "Äckschen" plausibel erklären, aber kann damit keinen rechtlichen Beweis ableiten.