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2014-05-18 | brawo
Re:Re:2 Promille Auto weg
1. Du findest es richtig, dass ein ausgeliehener Wagen, wenn er zur Trunkenheitsfahrt benutzt wird, eingezogen werden kann, auch wenn er gar nicht Eigentum des Lenkers war «ich persönlich denke, man müsste hier den Einzelfall betrachten».

Bin der gleichen Meinung wie du und ich denke, dass dieser Fall außerhalb der Familie recht selten vorkommen dürfte.

2. In Deutschland ist dies aber nicht möglich.

Bei einer reinen Trunkenheitsfahrt in der Regel nicht.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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