Im Ernst: Verhindern kann man mit dem Einzug des Fahrzeugs im Grunde gar nichts.
ich denke doch. menschen lernen am schnellsten, wenns richtig weh tut und das ist erfahrungsgemäss beim geldbeutel
Der Täter wird sich im Zweifelsfall "postwendend" ein anderes Fahrzeug zulegen.
nützt ihm nur nix, selbst wenn ers finanziell kann, denn der lappen ist für minimum 3 jahre auch erstmal weg....
Der Einzug des Fahrzeugs stellt im Prinzip nichts anderes dar als eine entsprechend hohe Geldstrafe.
bei einer geldstrafe ist immer die frage, kann und will der täter zahlen. beim auto hat er keine wahl, weg ist weg
Was ist, wenn das eine uralte Scherbel ist, die den nächsten TÜV nicht übersteht?
das wär dann doof für den staatsäckel :)
Denn es würde ja dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn der eine durch die Maßnahme einen relativ geringen Verlust hätte «Uraltauto, Rostlaube», der andere dagegen einen sehr hohen «niegelnagelneues Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse z.B., vom Porsche nicht zu reden».
wieso das denn???? dem einen ist sein uralt golf genauso viel wert wie dem anderen seine potenzverlängerung... so what?? wieso gleichbehandlung??? dann müsste ja jeder von rechts wegen wertmässig das gleiche auto haben???
letzten endes reden wir, zumindest beim derzeitigen dänischen vorgehen , über ZWEI promille.... mal ehrlich... wer DAMIT noch fährt....