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FORUM 342679
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2014-05-17 | brawo
Re:Re:Re:Re:2 Promille Auto weg
"Ich kenne Familien die nur ein Auto haben. Der Rest der Familie wird bestraft, weil irgend ein Mitglied einen, zugegeben schweren, Fehler macht ! Das grenzt an Sippenhaft."
=)
"Für mich nicht."
=)
=)
"Was ist wenn ich den Wagen verliehen habe oder der " Säufer " mit einem Leihwagen unterwegs ist?"
=)
"Da in diesem Fall der Täter nicht Eigentümer der Sache ist, dürfte, zumindest in Deutschland, eine Einziehung des Fahrzeugs und Verwertung nicht möglich sein."
=)
=)
=) Ist das aber nicht auch beim Ausleihen des Autos innerhalb einer Familie so?
=)
=» bele


Was meinst du damit? Habe noch etwas gesucht und festgestellt, dass in Deutschland das bei einer Trunkenheitsfahrt benutzte Kraftfahrzeug nicht eingezogen werden kann. Hier ein Auszug aus dem Link:

Beispiel
Anlässlich einer Alkoholkontrolle wird ein erheblich angetrunkener Pkw Fahrer gestellt. Darf der Pkw als Einziehungsgegenstand sichergestellt oder beschlagnahmt werden?

Der Pkw Fahrer ist einer Trunkenheitsfahrt «§316 StGB» verdächtig. Dieses Delikt kann nur der Führer eines Kraftfahrzeuges begehen. Das Kraftfahrzeug «Pkw» ist folglich notwendiges Tatmittel. Solche Gegenstände sind keine Gegenstände, die im Sinne von § 74 StGB für die Begehung einer Straftat bestimmt gewesen sind. Folglich unterliegt der Pkw nicht der Einziehung und darf aus diesem Grunde nicht sichergestellt oder beschlagnahmt werden. In Betracht kommt allerdings eine Sicherstellung oder Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr aufgrund der Polizeigesetze. In solchen Fällen ist der Pkw dann wieder herauszugeben, wenn die öffentliche Sicherheit nicht mehr gefährdet ist.


Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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