Moment mal.....so gänzlich unschuldig scheint er ja nicht zu sein.... =) Ging´s jetzt nicht hauptsächlich um das Fehlurteil in Sachen Psychiatrie??? Das geht nicht, schon klar, ebenso geht aber auch nicht Gewalt gegen die Ehefrau....oder ist das widerlegt??? =» Hab es nur am Rande in den Nachrichten gesehen, also sorry, falls ich da falsch liege
du liegst völlig richtig. Dem o.a. Link ist unter Kann sich Mollath gegen dieses Urteil wehren? zu entnehmen, dass der Tatbestand der Misshandlung seiner Ehefrau erfüllt sei, er aber bei Tatausführung evtl. schuldunfähig war und deshalb nicht verurteilt werden könne.