Es stimmt nicht, dass die Staatskasse bei einem Freispruch ALLE Anwaltskosten trägt. Sie trägt nur festgesetzte Regelsätze, und für die bekommst Du allenfalls einen mittelmäßigen Feldwaldundwiesenanwalt.
Richtig, finde ich aber auch gut, denn alles andere würde den Staat, also uns allen, u.U. eine Menge Geld kosten.
Das ist ja eine der hinterhältigen Eigenschaften unseres Rechtssystems. Der Staatsanwalt klagt an, obwohl er weiss dass er verlieren wird. Das Gericht läßt die Anklage zwar zu, kommt aber letztendlich zum Freispruch. Und der Freigesprochene hat einen Großteil der Anwaltskosten an der Backe.
Über diese Aussage kann ich mich nur amüsieren, denn sie sagt mir, dass du dich in diesem Bereich überhaupt nicht auskennst. Aber dies wäre wieder ein ganz anderes Thema, in diesem Thread geht es um den Fall Mollath und dabei soll es auch bleiben.