für Nachbesserungen «sprich: Gewährleistung» ist immer der Händler zuständig und rechtlich verantwortlich. Wenn ich mich recht erinnere, gibt Sunlight aber eine freiwillige Garantie, aufgrund derer du auch zu anderen autorisierten Werkstätten darfst. Du solltest dich diesbezüglich aber mal bei jemandem Kompetenten erkundigen.
Theoretisch könnte es wieder kompliziert werden, falls du ein Montagsauto erwischst, was du zurückgeben willst, denn dann ist wieder der Händler im Boot, nud der müsste zuvor Gelegenheit zu Nachbesserungen erhalten. Aber von Sunlight und baugleichen hört man ja eigentlich nur Gutes. Der T68 würde mir auch gefallen.