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2014-11-23 | pablo1
Re:Radarwarner sind verboten.
Unter dem Mäntelchen der Verkehrsüberwachung und um den " Rasern " diszipliniertes Fahren anzudrohen, wurde das Verbot der Anwendung und des Besitzes von s.g. Radarwarnern in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Der ursprüngliche Gedanke war sicherlich berechtigt. Heute aber werden Radargeräte hauptsächlich eingesetzt, um uns Autofahrer brutal abzuzocken! Ich habe in den letzten Jahren auf Landstarßen u. im Stadtverkehr keine Raser gesehen. Alles nur Gerede. Aber wenn 5o km/h erlaubt sind und ich 56 km/h fahre, werde ich schon als Raser bezeichnet und zur Kasse gebeten. In Frankreich z.B. wird mindestens 5oo Meter vor stationären Radargeräten gewarnt. Die Geräte sind schon von weitem durch ein umlaufendes schwarz/gelbes Band zu erkenn. Hinter Büschen versteckte bzw. getarnte Geräte habe ich auf meinen sehr vielen Frankreichfahrten bisher nicht gesehen. Also nochmals deutlich. Es geht hauptsächlich um`s Abzocken. Und noch etwas. Allein schon aus diesem Grunde darf sich der Polizist nicht als Freund des Autofahrers betrachten. Versucht einmal mitten in der Nacht die Polizei zu bewegen, auf dem benachbarten Spielplatz ein Saufgelage zu unterbinden. Ihr werdet zu hören bekommen, daß dies nicht auf der oberen Rangfolge der Aufgabenliste steht und im Augenblick Beamte nicht sofort zur Verfügung stehen.
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