Ich äußere mich noch einmal und füge meinem ersten Posting erläuternd hinzu, dass Kraftfahrzeuge dazu dienen, zu Verkehrszwecken genutzt zu werden. Werden diese allerdings zum Überwintern auf öffentlichem Verkehrsgrund derart abgestellt, dass erst nach diversen Arbeiten das Wohnmobil fahrbereit ist, liegt in meinen Augen eine unzulässige Sondernutzung vor, der öffentliche Verkehrsgrund wird missbraucht.
Aber wie heißt es so schön, wo kein Kläger, da kein Richter. Man sollte also keine schlafenden Hunde wecken und, wenn es nicht mit größeren Kosten verbunden ist, einfach das Wohnmobil zum Überwintern auf der Straße abstellen, bevor man Polizei bzw. die Verwaltung durch spezielle Fragen auf sich aufmerksam macht.