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FORUM 345870
Stammtisch
2014-12-11 | schneemann
Re:Re:Re:Re:

=) Sie kann sich aber einen Ausweis vorlegen lassen ... bzw. die Herausgabe des Kindes verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass was nicht stimmt.


Praxisfremde Vorschläge! Die Frau hat Hausverbot auf dem Schulgelände, nachdem alle Versuche einer gütlichen Klärung gescheitert waren. Die Schulleitung kommt ohne klare gesetzliche Vorgabe nicht weiter.

In einigen europ. Ländern gilt bereits ein Burkaverbot und es wurde von den höchsten Gerichten bestätigt. Warum reitet Cornelius also auf dem Grundgesetz und den Menschenrechten rum?

Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
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