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2015-01-12 | brawo
Re:Re:Stellplatz Lingen - alle belegt von PKW´s
Steht ein schrottiges und demoliertes Fahrzeug unzulässig auf dem gemeindlichen Fahrrad- und Fußweg, wie in dem Fall bei mir, dann kommen sie auch nicht. Und ich solle am nächsten Montag bei der Gemeinde anrufen!
=» Die umherliegenden Glasscherben interessierte auch nicht. Egal, ob ein Kind eventuell dann dabei stürzt!!!


Wenn ein Kfz unberechtigt auf einem Fahrrad- oder Fußweg abgestellt wird, ist ohne Wenn und Aber die Polizei zuständig, da es sich um öffentlichen Verkehrsgrund handelt. Näheres ist dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz, u.a. § 11 Allgemeine Befugnisse, zu entnehmen.

Wenn der Polizeibeamte sich weigert einzuschreiten, vestößt er in meinen Augen gegen die Dienstpflichten und muss damit rechnen, dass gegen ihn disziplinarrechtlich eingeschritten wird.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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