Steht ein schrottiges und demoliertes Fahrzeug unzulässig auf dem gemeindlichen Fahrrad- und Fußweg, wie in dem Fall bei mir, dann kommen sie auch nicht. Und ich solle am nächsten Montag bei der Gemeinde anrufen! =» Die umherliegenden Glasscherben interessierte auch nicht. Egal, ob ein Kind eventuell dann dabei stürzt!!!
Wenn der Polizeibeamte sich weigert einzuschreiten, vestößt er in meinen Augen gegen die Dienstpflichten und muss damit rechnen, dass gegen ihn disziplinarrechtlich eingeschritten wird.