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2015-01-19 | brawo
Re:Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Hallo Fletcher,

erst einmal, "brawo" und "Wolf" sind identisch .

brawo
=) Ich respektiere deine Einwendungen in Bezug auf Schwerverkehr.
=) Ich meine allerdings, dass für solche Ausweichmanöver die abgesenkten Randsteine unbedenklich befahren werden können.
=» Zudem sich in meinem Falle gegenüber ein unbebautes, befestigtes Wiesengrundstück befindet, welches gerne auch als Parkplatz verwechselt wird.


Aus meiner Sicht geht es nicht um evtl. Schwerverkehr, bzw. um die abgesenkten Randsteine, denn dass diese unbedenklich überfahren werden können, daran besteht kein Zweifel. Dein Problem ist, dass der Abstand beim Parken deines Wohnmobils am rechten Fahrbahnrand nicht ausreichend zum linken Fahrbahnrand ist, wobei es unerheblich ist, dass andere Fahrzeuge über den abgesenkten Randstein an deinem Wohnmobil vorbeifahren könnten.

Wolf
=) Ich weiß, dass für Fahrzeuge üb. 2,8T. (richtig, nicht erst ab 3,5T) andere Vorschriften hinsichtl. einer Parkerlaubnis gelten, als für PKW.
=» So z. B. könnte ich einfach mit einer Radseite auf dem Gehweg das Wo-Mo abstellen, würde dennoch wegen des höheren Gewichtes, gegen die Parkverordnung verstoßen.


Das Parken auf Gehwegen ist erst einmal grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge verboten, kann allerdings durch entsprechende Beschilderung erlaubt sein.

Und da bei dir das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt ist, wovon ich ausgehe, ist es auch nicht erlaubt so zu parken, dass ein Teil des Wohnmobils auf dem Gehweg steht, was übrigens auch für Pkws gilt, das Gewicht spielt keine Rolle.

Deine letzte Bemerkung hinsichtlich des freundlichen Nachbarn ist ein Volltreffer.
=» Von diesem wurde die Polizei informiert.


Ist dir der freundliche Nachbar bekannt?

Nur wie verhalte ich mich zur Frühjahrsaufbereitung. Die kann ich nur bei uns vor dem Haus erledigen.

Was verstehst du unter "Frühjahrsaufbereitung"? Wenn es ums Beladen des Wohnmobils geht, würde ich bei der Gemeinde oder auch bei der Polizei vorsprechen, dann wärst du bei einer positiven Auskunft auf der sicheren Seite und könntest über deinen freundlichen Nachbarn lachen. Ist die Auskunft allerdings negativ, wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als deine Sachen von deinem Haus bis zu dem Ort zu schleppen, wo du ordnungsgemäß dein Wohnmobil abgestellt hast oder du nimmst eine mögliche gebührenpflichtige Verwarnung in Kauf.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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