Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Argument der Polizei! „ Eine Durchfahrtbreite von 3,10M ist vorgeschrieben und einzuhalten.“
Wenn dies von der Polizei so ins Feld geführt wird, gehe ich davon aus, dass dieses Maß auch stimmt.
Mein Einwand, dass auf Straßen mit abgerundeten und tiefer gelegten Bordsteinen in Wohngebiets-Straßen das befahren des Gehweges im Ausweichverkehr rechtlich korrektt sei, wurde vehement verneint. =» Dennoch bin ich der Meinung, dass in Wohngebietsstraßen abgerundete Bordsteine auf Grund der geringeren Fahrbahnbreite tiefer verlegt werden, um ein Vorbeifahren mit einer Radseite auf dem Gehweg zu erlauben.
Da bin ich der gleichen Meinung wie die Polizei, denn Gehwege sind nun mal nicht Bestandteil einer Fahrbahn und können demnach auch nicht bei der Berechnung einer Durchfahrtbreite miteinbezogen werden und somit liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 12, Abs. 1, Ziff. 1 StVO vor, egal, ob auf der gegenüberliegenden Seite der Bordstein abgesenkt ist.