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2015-01-19 | brawo
Re:Re:Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.
Allerdings wundert mich die Aussage dass abgerundete und tiefer gelegte Randsteine nicht bedeuten dass dabei der Gehweg in Ausnahmefällen befahren werden darf. Unsre Nachbargemeinde hat ein Ortsteil verkehrsberuhigt und ganz bewusst runde und tiefer gelegte Randsteine benutzt, da für breitere Fahrzeuge ohne Gehwegbenutzung kein Durchfahren mehr möglich wäre.

Das eine schließt ja das andere nicht aus, aber im Erstposting geht es ja um das Parken und da ist Bemessungsgrundlage für enge Straßen nun einmal die Fahrbahnbreite, egal ob nun die Begrenzung an den Gehwegen tiefer gelegt ist oder nicht.

Wenn ein Betroffener nun anderer Meinung ist, kann er ja den Rechtsweg in Anspruch nehmen, wobei ich ihm allerdings keine Chancen einräume.

Aber wie heißt es so schön, "Wo kein Kläger, da kein Richter" und deshalb gehe ich davon aus, dass einen lieben Nachbarn das Wohnmobil wohl gestört haben dürfte.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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