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2015-02-12 | garibaldi
Re:Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen

=) Ja Cornelius,
=) wenn die Dich mal richtig rankriegen wollen, dann ist´s aus mit "Gleichheit usw."
=) Mit dem AberGlauben sollte man gar nicht erst aufwachsen, könnte ein schlimmes Erwachen geben.
=) Gruß Klaus
=)


Ich weiß zwar nicht genau, wie Du das jetzt meinst, aber dass es mit der Gleichheit im Zweifel nicht weit her ist, musste ich vor vielen Jahren schon zur Kenntnis nehmen. Damals ging es nur um ein Bußgeld von 50 DM (was damals für uns nicht wenig war), weil ich angeblich Fußgänger am Überqueren eines Fußgängerüberwegs (vulgo Zebrastreifen) gehindert hätte. Da war ein gelangweilter Polizist neben besagtem Zebrastreifen gestanden und hatte trotz Blickkontakt (ich hatte das Tempo schon auf ca. 20 km/h reduziert) keinerlei Anzeichen hat erkennen lassen, dass er da rüber wollte, er stand vielmehr stocksteif quer zum Zebrastreifen fast einen Meter vom Fahrbahnrand entfernt und schaute mich dämlich an. Ansonsten war da überhaupt niemand in der Nähe, der als möglicher Fahrbahnüberquerer in Frage gekommen wäre. Einige Zeit später kam das Schreiben. Mein Widerspruch mit ausführlicher Fallschilderung wurde ohne Angabe von Gründen abewiesen. Einziger Zeuge gegen mich war der Polizist, also eigentlich Aussage gegen Aussage ... Ich bin mir fast sicher, dass der das systematisch so gemacht hat.

Aber zurück zur Sache: Ich meine, ein Richter kann keinen Strafbefehl unterschreiben, wenn er den Fall nicht geprüft hat. Und hätte der Richter den Fall geprüft, hätte er erkennen müssen, dass da nichts dran war. Die Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft sind da ziemlich eindeutig.

Schönen Gruss
Cornelius

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