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2015-02-12 | brawo
Re:Re:Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Hallo Cornelius,

Aber zurück zur Sache: Ich meine, ein Richter kann keinen Strafbefehl unterschreiben, wenn er den Fall nicht geprüft hat. Und hätte der Richter den Fall geprüft, hätte er erkennen müssen, dass da nichts dran war. Die Aussagen der Generalstaatsanwaltschaft sind da ziemlich eindeutig.

Der Richter hat mit Sicherheit den Ermittlungsvorgang auf dem Tisch gehabt und geprüft. Da er aber nur die Aussage des Anzeigeerstatters hatte, der er Glauben schenkte, blieb ihm meiner Meinung nur die Möglichkeit, einen Strafbefehl zu verschicken. Dagegen hätte der Angezeigte Einspruch einlegen können und es wäre zur Verhandlung gekommen, wo ein Urteil gefällt worden wäre. Die Wahrscheinlichkeit wäre vermutlich auch ein Freispruch gewesen. Aber der Rechtsanwalt wählte, vermutlich auch aus geschäftlichen Motiven, den Weg in die Öffentlichkeit mit den bekannten Folgen. So wurde, wiederum aus meiner Sicht, der Rechtsweg ausgehebelt.

Es grüs!st
Wolf
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