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2015-02-09 | garibaldi
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Somit wäre es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Autofahrers gewesen, aus dem Weg zu gehen, statt das Einsatzfahrzeug zu "nötigen". dass er aufs Bankett fährt.


Da hast Du wohl was durcheinander gebracht, es war nicht das Einsatzfahrzeug, das aufs Bankett ausweichen musste, sondern der, der den Arzt angezeigt hat. Was ich allerdings ansonsten genau so sehe wie Du. Ein Einsatzfahrzeug anzuzeigen, weil es einen "genötigt" hat, auszuweichen, ist schon krank. Anstatt den Notarzt sollte man den auf seine Befähigung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüfen, der ihn angezeigt hat. Egomanie ist keine gute Voraussetzung für das Autofahren.

Schönen Gruss
Cornelius

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