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2015-02-13 | brawo
Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Hallo Cornelius und Frank,

Da er aber nur die Aussage des Anzeigeerstatters hatte, der er Glauben schenkte, blieb ihm meiner Meinung nur die Möglichkeit, einen Strafbefehl zu verschicken.
=)
=» Das glaube ich jetzt aber schon gar nicht. Er hätte mit Sicherheit den Strafbefehl verweigern und den Vorgang an die Staatsanwaltschaft zurückgeben können zur weiteren Klärung. Das wäre das korrekte Vorgehen gewesen, denn wenn nach Aktenlage entschieden wird und diese zu dünn ist, geht halt nix.


Entschuldigung, da gibt es nichts mehr aufzuklären, dürfte alles schon gemacht worden sein.

So läuft es bei der bayerischen Polizei ab:

Eine Anzeige wird erstattet, bei wem, spielt in diesem Fall keine Rolle, denn die Anzeige landet auf jeden Fall auf dem Schreibtisch eines Polizeibeamten. Wenn der Anzeigende nicht persönlich bei der Polizei zur Anzeige erscheint, wird er zu einer Vernehmung vorgeladen. Seine Angaben werden in Form einer Zeugenvernehmung aufgenommen. Stellt sich heraus, dass weitere Personen Angaben zur Sache machen können, werden auch diese als Zeugen vernommen. In diesem Fall gibt es also zwei Zeugenvernehmungen. Nun wird der Beschuldigte zur Vernehmung vorgeladen, dabei wird ihm auch mitgeteilt, um was es geht. Er macht, vermutlich auf Anraten seines Rechtsanwalts, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der polizeiliche Sachbearbeiter wird sich die Örtlichkeit anschauen, Fotos machen und den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgeben. Mehr kann die Polizei nicht machen. Dem Staatsanwalt bleibt aufgrund der beiden Zeugenaussagen nichts anderes übrig, als beim Amtsgericht einen Strafbefehl zu beantragen. Dieser wird vom zuständigen Richter erlassen.

Was soll also nun der Richter, bzw. vorher schon der StA machen, wenn der Beschuldigte keine Angaben zur Sache machen will? Soll der Fall eingestellt werden, nur weil jemand jahrelang unfallfrei gefahren ist? Dann müssten tausende Fälle eingestellt werden. So geht es also nicht.

Der Strafbefehl wird also dem Beschuldigten zugeschickt und wenn er sich keiner Schuld bewusst ist, kann er Einspruch einlegen und dann kommt es zu einer Hauptverhandlung, in der sich der Richter und der StA die Einlassung des Angeklagten anhören kann, dann kommt es zu einem Urteil. Dies ist der normale Weg, anders geht es nicht.

Für mich bleibt´s dabei, da haben Staatsanwalt und Richter auf skandalöse Weise gepfuscht. «Wohlgemerkt: nur meine Meinung!»

Wenn man sich nun den Weg einer Anzeige noch einmal durch den Kopf gehen lässt, sollte man eigentlich verstehen, dass StA und Richter auf gar keinen Fall gepfuscht haben, sondern nur die ihnen lt. Gesetz zur Verfügung stehenden Schritte unternommen haben.

Interessant ist in diesem Fall auch eine Verkehrsunfallanalyse aus dem Jahr 2007, aus der hervorgeht, dass bei 3.513 Verkehrsunfällen unter Verwendung von Sonder- und Wegerechten in 65 % der Fälle die Fahrer der Einsatzfahrzeuge als Verursacher ermittelt wurden. Es ist also durchaus kein besonderer Fall, wenn ein Notarzt aufgrund seiner Fahrweise und deren Folgen verurteilt wird.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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