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2015-02-13 | palstek
Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen

=» Interessant ist in diesem Fall auch eine Verkehrsunfallanalyse aus dem Jahr 2007, aus der hervorgeht, dass bei 3.513 Verkehrsunfällen unter Verwendung von Sonder- und Wegerechten in 65 % der Fälle die Fahrer der Einsatzfahrzeuge als Verursacher ermittelt wurden. Es ist also durchaus kein besonderer Fall, wenn ein Notarzt aufgrund seiner Fahrweise und deren Folgen verurteilt wird.


Unfälle passieren, und auch aus meiner aktiven Zeit weiß ich noch, dass man als Fahrer bei einem Einsatz häufig schlechte Karten hat.

Was aber wohl besonders an dem Fall ist, dass die Anzeige prophylaktisch erfolgt ist, also "nur" wegen einer potenziellen Gefährdung und konkreten Schaden. Dies soll angeblich noch nicht vorgekommen sein.

Auch muss bei Inanspruchname der Sonderrechte zwischen der konkreten Gefahr und der Gefährung Dritter abgewogen werden. Bei diesem Einsatz hätte die im Vorfeld bekannte Situation eines drohenden Erstickungstodes auf jeden Fall höher gewertet werden müssen als eine erzwungene Vollbremsung (wenn es denn überhaupt so gewesen ist und nicht ein Fehler des Anzeigenden war).

Hast du wo gelesen, dass der Beschuldigte keine Angaben machen wollte? Ich habe immer nur gelesen, dass er vorher erst gar nicht gehört wurde.

Grüsse
Frank
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