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2015-02-14 | palstek
Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Hier ist noch ein aktuellerer Artikel aus der Augsburger Allgemeinen.

Ich zitiere:
Die Generalstaatsanwaltschaft und Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter stellen es im Nachhinein so dar, dass die Schilderung des Einsatzes durch den Beschuldigten selbst erst nach dem umstrittenen Strafbefehl über 4500 Euro und einem halben Jahr Fahrverbot eingegangen sei.


Weiter ist dort zu lesen, dass die Staatsanwaltschaft die Stellungnahme des Beschuldigten erst einen Tag nach Wirksamwerden des Strafbefehls zum Gericht geschickt hat, obwohl sie bereits eine Woche vorher beim Staatsanwalt vorlag.

Grüsse
Frank
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