Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
FORUM 346626
Fragen, Antworten & Diskussionen, Sonstiges
2015-02-09 | brawo
Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Da ist gar nichts faul.

Nee, aber es stinkt, denn in diesem Fall hat sich nach meinem Kenntnisstand die Politik eingeschaltet und die Weisung erteilt, so den Fall zu beenden und das ist nicht okay.

aber jeder Staatsanwalt kann einen Strafantrag zurückziehen einfach wegen z.B. neuer Kenntnisse

Ihr beiden meint wohl die Zurücknahme des Strafbefehls und nicht den Strafantrag. Denn einen solchen kann nur derjenige zurücknehmen, der den Strafantrag auch gestellt hat.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
1 A - - + 8 + + E 40
zurück zur letzten Seite
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo