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2015-02-09 | garibaldi
Re:Re:Re:Rechte von Einsatzfahrzeugen
Da ist gar nichts faul.
=)
=» Nee, aber es stinkt, denn in diesem Fall hat sich nach meinem Kenntnisstand die Politik eingeschaltet und die Weisung erteilt, so den Fall zu beenden und das ist nicht okay.


Woher hast Du denn das? Ich habe erfahren, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafantrag gestellt hatte, bevor die Schilderung der fraglichen Fahrt durch den Beschuldigten vorlag! Das heißt, die haben einen Strafbefehl erwirkt, ohne überhaupt die Aussage des Beschuldigten zu haben! Da braucht´s keine politische Einflussnahme, das ist einfach nur unglaublich, eine Sauerei. Für einen vergleichbaren Regelverstoß würde man in der Wirtschaft auf der Stelle auf die Straße gesetzt!

Tatsächlich hat die Generalstaatsanwaltschaft das ganze Verfahren platzen lassen, weil hier unglaublich geschlampt wurde auf Kosten eines offensichtlich Unschuldigen.

Und Klaus: Der Strafbefehl war offensichtlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt schon durch den zuständigen Richter ergangen und wurde nachträglich nun von der Generalstaatsanwaltschaft wieder kassiert. Das heißt, sowohl die Staatsanwaltschaft Ingolstadt als auch der Richter, der den Strafbefehl unterschrieben hat, haben gewaltig Sch... gebaut: hier steht´s- ganz unten
Schönen Gruss
Cornelius

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